Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
für Mitarbeiter der HT Hansa Trucker GmbH

Hinweis zur Krankmeldung

Mit dem Absenden dieses Formulars erfüllen Sie Ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur unverzüglichen Anzeige Ihrer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).


Bitte beachten Sie:

  • Die Krankmeldung hat unverzüglich, spätestens vor Arbeitsbeginn des ersten Krankheitstages zu erfolgen.
  • Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist anzugeben.
  • Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, ist eine erneute Mitteilung erforderlich.
  • Sofern eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, wird diese in der Regel elektronisch (eAU) an Ihre Krankenkasse übermittelt.

Die Mitteilung über dieses Formular ersetzt nicht die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Unvollständige oder verspätete Meldungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit dem Absenden bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Ihre persönlichen Daten:

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